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03.12.2024

Mehr Netto durch höheren Grundfreibetrag

Ende November trat eine rückwirkende Erhöhung des Grundfreibetrags für das Jahr 2024 in Kraft.

Dadurch fällt in vielen Fällen das Nettogehalt im Dezember etwas höher aus. Das teilt der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) mit. Der Grundfreibetrag steigt rückwirkend zum 1. Januar 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro für Alleinstehende und um 360 Euro auf 23.568 Euro für Ehepaare. Dadurch haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den ersten elf Monaten des Jahres zu viel Lohnsteuer abgezogen bekommen. Die rückwirkende Begünstigung wird bei der Lohn-, Gehalts- und Bezügeabrechnung für das komplette Jahr im Dezember 2024 umgesetzt.