Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
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Mit Schlaglöchern muss man rechnen
Wer beim Aussteigen in ein Schlagloch tritt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.
Entsprechend urteilte das Landegericht Flensburg. Das gilt zumindest dann, wenn der schlechte Zustand der Straße für jedermann leicht zu erkennen ist. Im verhandelten Fall war ein Mann beim Aussteigen in ein mit Regenwasser gefülltes Schlagloch getreten und hatte sich am Fuß verletzt. Er sah die Verkehrssicherungspflicht verletzt und forderte Schmerzensgeld. Das verwehrte im das Gericht. Mit derartigen Schlaglöchern muss auf vielbefahrenen und verkehrswichtigen Straßen gerechnet werden.