Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?

Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Weiterlesen »

Moin! Moin!

Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

Weiterlesen »

BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Weiterlesen »

Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

10.11.2025

Mit Schlaglöchern muss man rechnen

Wer beim Aussteigen in ein Schlagloch tritt, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

Entsprechend urteilte das Landegericht Flensburg. Das gilt zumindest dann, wenn der schlechte Zustand der Straße für jedermann leicht zu erkennen ist.  Im verhandelten Fall war ein Mann beim Aussteigen in ein mit Regenwasser gefülltes Schlagloch getreten und hatte sich am Fuß verletzt. Er sah die Verkehrssicherungspflicht verletzt und forderte Schmerzensgeld. Das verwehrte im das Gericht. Mit derartigen Schlaglöchern muss auf vielbefahrenen und verkehrswichtigen Straßen gerechnet werden.