Ramsay aktuell
Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall
Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder
Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!
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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt
Digitale Mehrwerte
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Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Nicht-EU-Ausland
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Nicht-EU-Ausland kann unter Umständen angezweifelt werden.
Entsprechend urteile das Bundesarbeitsgericht. Im verhandelten Fall gab es unter Würdigung aller Aspekte ernsthafte Zweifel am Beweiswert der Bescheinigung. Ein Arbeitnehmer hatte über drei Jahre in direktem zeitlichen Zusammenhang mit seinem Urlaub Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt. Als er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegte, die 24 Tage strenge häusliche Ruhe vorsah und dann während dieser Zeit eine Reise antrat, wollte der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten. Zu Recht, urteilten die Richter. Nun trägt der Arbeitnehmer die volle Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung für den Entgeltfortzahlungsanspruch.