Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord

Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und  hat so manchen Schadensfall

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Vielleicht unwahrscheinlich?

Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

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Tag der Versicherung

Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Symbolbild Ramsay Social Media

Ramsay goes social

Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

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Digitale Mehrwerte

Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de

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20.01.2025

Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Nicht-EU-Ausland

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Nicht-EU-Ausland kann unter Umständen angezweifelt werden.

Entsprechend urteile das Bundesarbeitsgericht. Im verhandelten Fall gab es unter Würdigung aller Aspekte ernsthafte Zweifel am Beweiswert der Bescheinigung. Ein Arbeitnehmer hatte über drei Jahre in direktem zeitlichen Zusammenhang mit seinem Urlaub Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt. Als er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegte, die 24 Tage strenge häusliche Ruhe vorsah und dann während dieser Zeit eine Reise antrat, wollte der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten. Zu Recht, urteilten die Richter. Nun trägt der Arbeitnehmer die volle Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung für den Entgeltfortzahlungsanspruch.