Ramsay aktuell
Passt auf eure Räder auf!
Wie haltet ihr es? Morgen nur Väter unterwegs, oder radelt ihr gemischt durch den Vatertag? Wisst ihr, dass im letzten Jahr (2023) Versicherer eine Rekordsumme für
Summer-Vibes incoming …
🌦️ Na, wer hat das Wetterchaos im April auch schon satt? 🙋♂️ Mal Sonnenschein, dann plötzlich Regen, gefolgt von Hagel und sogar Schnee! 🌨️ Aber
Wenn die Elektronik brennt …
🔥 Achtung vor Lithium-Ionen-Akku-Bränden! 🔥 Lithium-Ionen-Akkus, oft in Smartphones, Laptops und E-Rollern verbaut, sind effizient, aber können bei Beschädigung oder Überhitzung Feuer fangen. Dies liegt
Clean up your city
Wir waren dabei und haben im Bereich Bremerhavener Heerstraße/Kellerstraße unseren Beitrag geleistet.
Eid Mubarak – Ein schönes Zuckerfest!
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.
Gefahr von oben?
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.
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Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Nicht-EU-Ausland
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Nicht-EU-Ausland kann unter Umständen angezweifelt werden.
Entsprechend urteile das Bundesarbeitsgericht. Im verhandelten Fall gab es unter Würdigung aller Aspekte ernsthafte Zweifel am Beweiswert der Bescheinigung. Ein Arbeitnehmer hatte über drei Jahre in direktem zeitlichen Zusammenhang mit seinem Urlaub Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorgelegt. Als er eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegte, die 24 Tage strenge häusliche Ruhe vorsah und dann während dieser Zeit eine Reise antrat, wollte der Arbeitgeber keine Lohnfortzahlung leisten. Zu Recht, urteilten die Richter. Nun trägt der Arbeitnehmer die volle Darlegungs- und Beweislast für das Bestehen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit als Voraussetzung für den Entgeltfortzahlungsanspruch.