Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Entschädigungsansprüche für Unfallopfer
Bei der Amokfahrt in Leipzig am 4. Mai 2026 wurden mehrere Menschen schwer verletzt, zwei starben. Die Verkehrsopferhilfe (VOH) bietet Opfern und Hinterbliebenen Unterstützung bei der Geltendmachung von Ansprüchen wie Schmerzensgeld oder Beerdigungskosten.
Darauf weist der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft(GDV) hin. Die Verkehrsopferhilfe entschädigt Opfer von Unfällen, bei denen ein Fahrzeug vorsätzlich und widerrechtlich als Waffe eingesetzt wurde. Betroffene können sich unter Angabe des Aktenzeichens VOH-230.451-2026-300 per E-Mail an leipzig@verkehrsopferhilfe.de wenden. Der Service ist für Geschädigte kostenlos. Die VOH ist eine Einrichtung der deutschen Kfz-Haftpflichtversicherer und greift ein, wenn das Fahrzeug unbekannt, unversichert oder absichtlich zur Schadensherbeiführung genutzt wurde.
Die Entschädigung orientiert sich an der Schadenhöhe und ist auf die gesetzlichen Mindestversicherungssummen begrenzt: bis zu 7,5 Millionen Euro für Personenschäden und bis zu 1,22 Millionen Euro für Sachschäden. Die Regulierung übernimmt ein Mitgliedsunternehmen der VOH, ein Kfz-Versicherer. Die Mittel stammen aus dem „Entschädigungsfonds für Schäden aus Kraftfahrzeugunfällen“, der von den deutschen Kfz-Versicherern finanziert wird. Für Verbraucher ist die VOH damit eine wichtige Anlaufstelle, um auch in Ausnahmefällen wie dieser Amokfahrt finanzielle Unterstützung zu erhalten.