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27.10.2025

Rechtsanwalt nicht vorschnell beauftragen

Manchmal sollte man als Kunde bei einem Problem erst direkt mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen, statt sofort einen Anwalt einzuschalten.

Ansonsten bleibt man eventuell auf den Kosten sitzen, wie ein Autokäufer nun erfahren musste. Der hatte bei einem Autohändler einen Gebrauchtwagen erstanden, den er teilweise mit einem Darlehen finanzieren wollte. Nach Übergabe und Zulassung des Fahrzeugs meldete sich der Händler und teilte dem Käufer mit, dass es Probleme mit der Bank gäbe und bat um sofortige Rückmeldung. Der Käufer schaltete direkt einen Rechtsanwalt ein, der Kontakt mit dem Autohändler aufnahm. Später teilte der Händler mit, dass die Angelegenheit geregelt sei. 

Der Käufer wollte vom Händler daraufhin die Rechtsanwaltskosten vom Händler erstattet bekommen. Eine entsprechende Klage wies das Gericht aber ab. Die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Klärung der Angelegenheit sei nach den Umständen des Einzelfalls nicht erforderlich gewesen.