Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord

Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und  hat so manchen Schadensfall

Weiterlesen »

Vielleicht unwahrscheinlich?

Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Weiterlesen »

Tag der Versicherung

Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

Weiterlesen »
Symbolbild Ramsay Social Media

Ramsay goes social

Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Weiterlesen »
Symbolbild_Kundenvorteil_RamsayVersicherungsmaklerBremen

Digitale Mehrwerte

Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de

Weiterlesen »

Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

27.10.2025

Rechtsanwalt nicht vorschnell beauftragen

Manchmal sollte man als Kunde bei einem Problem erst direkt mit dem Verkäufer Kontakt aufnehmen, statt sofort einen Anwalt einzuschalten.

Ansonsten bleibt man eventuell auf den Kosten sitzen, wie ein Autokäufer nun erfahren musste. Der hatte bei einem Autohändler einen Gebrauchtwagen erstanden, den er teilweise mit einem Darlehen finanzieren wollte. Nach Übergabe und Zulassung des Fahrzeugs meldete sich der Händler und teilte dem Käufer mit, dass es Probleme mit der Bank gäbe und bat um sofortige Rückmeldung. Der Käufer schaltete direkt einen Rechtsanwalt ein, der Kontakt mit dem Autohändler aufnahm. Später teilte der Händler mit, dass die Angelegenheit geregelt sei. 

Der Käufer wollte vom Händler daraufhin die Rechtsanwaltskosten vom Händler erstattet bekommen. Eine entsprechende Klage wies das Gericht aber ab. Die sofortige Einschaltung eines Rechtsanwalts zur Klärung der Angelegenheit sei nach den Umständen des Einzelfalls nicht erforderlich gewesen.