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04.08.2025

Keine Gesetzesänderung im Insolvenzrecht geplant

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 17.814 Unternehmensinsolvenzen registriert, darunter 324 Verfahren in Eigenverwaltung. 

Das teilt die Bundesregierung mit. Derzeit sei keine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Insolvenzen geplant. Bestehende Regelungen wie die Insolvenzantragspflicht, das Insolvenzverschleppungsverbot oder das Regelinsolvenzverfahren hätten sich aus Sicht der Bundesregierung bewährt. Auch für Verfahren in Eigenverwaltung, einschließlich des Schutzschirmverfahrens, sieht sie derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf.