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30.05.2025

Pfändungsfreigrenzen steigen ab Juli

Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten ab Juli 2025 neue Freigrenzen. 

Darauf weist die Bundesrechtsanwaltskammer hin. Die unpfändbaren Beträge für Alleinstehende steigen auf 1.555,00 Euro von bisher 1.491,75 Euro. Bei Familien ist die Grenze höher, denn die Höhe des pfändbaren Einkommens richtet sich nach der Anzahl der unterhaltspflichtigen Personen des Arbeitnehmers.