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Regen kann das Jahr 2024 wirklich gut!
Und schon wieder regnet es … Tipss zum Schutz des Zuhauses: Extreme Wetterereignisse können verheerende Schäden an Wohngebäuden verursachen. Eine Elementarversicherung bietet hier entscheidenden

PYROsmart
Na, wer bist denn Du? Nummer 5 lebt oder WALL-E? Nein, ich heiße PYROsmart FS pro und bin ein innovatives Brandfrüherkennungssystem. Mit modernster Infrarottechnik

Alltagstipps für Regentage
Alltagstipps für Regentage Für euch getestet von unserem Olaf: Der Schirm funktioniert tatsächlich auch bei Regen! Alltagstipps für Regentage Regen kann uns manchmal vor Herausforderungen

🌸 Schönen Start ins Pfingstwochenende, Ihr Lieben! 🌸
Das lange Wochenende ist da und viele von euch nutzen die Zeit, um zu verreisen. Egal, ob ihr einen Kurztrip ans Meer plant oder die

Sonnenschutz
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Hoch die Hände, Wochenende!
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Winterwetter und Arbeitsweg: Verspätungen können Konsequenzen haben
Bei Schnee und Glatteis kommt es häufig zu Verspätungen oder Ausfällen auf dem Arbeitsweg. Rechtlich trägt jedoch in der Regel der Arbeitnehmer das Risiko – mit möglichen Folgen für Lohn und Arbeitsverhältnis.
Schnee, Glatteis oder gesperrte Straßen können den Arbeitsweg erschweren oder unmöglich machen. Rechtlich gilt jedoch: Das sogenannte Wegerisiko liegt beim Arbeitnehmer. Das bedeutet, dass bei Verspätungen oder Ausfällen wegen Winterwetters in der Regel kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht.
Arbeitgeber sind nur zur Bezahlung von tatsächlich geleisteter Arbeit verpflichtet. Winterliche Bedingungen wie Schnee oder Glatteis gelten nicht als unerwartete Ereignisse, sondern als vorhersagbar. Arbeitnehmer müssen daher rechtzeitig mehr Puffer einplanen. Bei häufigen Verspätungen können Lohnkürzungen, Abmahnungen oder im Extremfall sogar Kündigungen drohen.
Anders verhält es sich bei plötzlichen, nicht absehbaren Hindernissen wie umgestürzten Bäumen, Lawinen oder vollständigen Verkehrsausfällen. Hier trifft den Arbeitnehmer kein Verschulden. Dennoch besteht auch in diesen Fällen kein automatischer Lohnanspruch, da der Arbeitsausfall nicht in der Person des Arbeitnehmers, sondern in der allgemeinen Verkehrslage begründet liegt.
Kann ein Arbeitnehmer nach dem Urlaub wegen extremer Wetterbedingungen wie Lawinen oder Straßensperren nicht rechtzeitig zurückkehren, entfällt ebenfalls der Lohnanspruch. Eine Verlängerung des Urlaubs erfolgt nicht automatisch. Wichtig ist in diesem Fall, den Arbeitgeber frühzeitig zu informieren.
Um Konflikte zu vermeiden, sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter im Vorfeld über die rechtlichen Rahmenbedingungen informieren – etwa durch Aushänge oder interne Mitteilungen. Klare Kommunikation schafft Transparenz und beugt Missverständnissen vor.