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09.10.2026

Änderungen bei BAföG und Versicherungszuschlägen geplant

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht höhere BAföG-Bedarfssätze, eine angehobene Wohnkostenpauschale für auswärts wohnende Studierende und mehr digitale Antragstellung vor. Auch die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung sollen angepasst werden.

Die Bedarfssätze für Studierende sollen nach dem Entwurf in zwei Schritten steigen: zum Wintersemester 2027/2028 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Die Bedarfssätze für Schülerinnen und Schüler sollen entsprechend angehoben werden. Ab dem Wintersemester 2028/2029 ist zudem eine jährliche Anpassung der Freibeträge vorgesehen. Die Zuschläge für Kranken- und Pflegeversicherung sollen so verändert werden, dass sie den gestiegenen Versicherungskosten besser Rechnung tragen. Konkrete neue Zuschlagshöhen werden noch nicht genannt.

Auch bei der Wohnkostenpauschale sind Änderungen geplant. Studierende, die nicht bei ihren Eltern wohnen, sollen ab dem Sommersemester 2027 statt 380 Euro monatlich 440 Euro erhalten. Für Studierende im Elternhaus soll die Pauschale zunächst auf 41 Euro sinken und später ganz entfallen. Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass BAföG-Anträge grundsätzlich nur noch über das Portal „BAföG Digital“ gestellt werden können; Ausnahmen sollen möglich bleiben.

Vor allem die geplante Anpassung der Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge können wichtig werden, weil sie die im BAföG berücksichtigten Versicherungskosten betrifft. Welche Unterstützung einzelne Studierende erhalten, hängt jedoch von der endgültigen Gesetzesfassung und ihrer persönlichen Situation ab. Haben Sie Fragen zur Absicherung während eines Studiums? Wir beraten Sie gerne.