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02.10.2026

Geplante Steuerreform soll Haushalte entlasten

Die Bundesregierung will Grund- und Kinderfreibeträge sowie das Kindergeld erhöhen und zugleich den Reichensteuersatz anheben. Für 2027 und 2028 zusammen rechnet sie mit einer Entlastung von mehr als zehn Milliarden Euro.

Der Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 sieht vor, den Grundfreibetrag 2027 von 12.348 auf 12.564 Euro anzuheben. Für 2028 ist eine weitere Erhöhung auf 12.900 Euro geplant. Das Kindergeld soll ab Januar 2027 monatlich 267 Euro betragen und 2028 auf 272 Euro steigen. Auch der Kinderfreibetrag soll erhöht werden.

Zur Gegenfinanzierung ist ein höherer Reichensteuersatz vorgesehen: 45 Prozent sollen künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro gelten, ab 280.000 Euro soll der Satz 47 Prozent betragen. Darüber hinaus will die Bundesregierung den Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 auf 1.430 Euro erhöhen. Die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen soll dagegen gekürzt werden; der Pauschsteuersatz für Minijobs soll von zwei auf fünf Prozent steigen.

Nach den Angaben im Gesetzentwurf würden die Steuereinnahmen 2027 um 4,515 Milliarden Euro und 2028 um 6,02 Milliarden Euro sinken. Die Änderungen bei Sonn- und Feiertagszuschlägen könnten zudem die Sozialversicherungen jährlich rund 300 Millionen Euro kosten.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher könnten die geplanten Änderungen das verfügbare Haushaltseinkommen beeinflussen. Welche Entlastung sich im Einzelfall ergibt, hängt jedoch von der persönlichen Einkommens- und Familiensituation ab.