Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de
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Auto-Verkäufer muss auf ungewöhnliche Reparaturen hinweisen
Verkäufer sind verpflichtet, auf ungewöhnliche Reparaturen von sich aus hinzuweisen – auch ohne Nachfrage des Käufers.
Entsprechend urteilte das Landgericht Lübeck. Im verhandelten Fall hatte das Fahrzeug eine Vielzahl unterschiedlicher Reparaturen hinter sich. Der Käufer kann den Vertrag nun rückabwickeln. Reparaturen in dieser Anzahl und in diesem Umfang seien ungewöhnlich gewesen und hätten von dem Verkäufer ungefragt offengelegt werden müssen. Da die Reparaturen im Autohaus selbst durchgeführt worden waren, seien diese Informationen dem Verkäufer auch bekannt gewesen.