Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de
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Grundsatzurteil zu Inkassokosten
Häufig gibt es Streit darüber, wann ein Schuldner die Kosten für die Beauftragung eines Inkassodienstleisters übernehmen muss.
Nun gibt es dazu ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Der BGH stellt fest, dass eine Erstattungspflicht der Inkassokosten unabhängig davon besteht, ob der Gläubiger dem Inkassodienstleister die Vergütung unmittelbar zahlt oder ob Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Inkassodienstleister eine direkte Zahlung entbehrlich machen. Auch ist es unerheblich, ob Gläubiger und Inkassodienstleister gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen sind. Auf das Urteil weist der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. hin.