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24.02.2025

Grundsatzurteil zu Inkassokosten

Häufig gibt es Streit darüber, wann ein Schuldner die Kosten für die Beauftragung eines Inkassodienstleisters übernehmen muss.

Nun gibt es dazu ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Der BGH stellt fest, dass eine Erstattungspflicht der Inkassokosten unabhängig davon besteht, ob der Gläubiger dem Inkassodienstleister die Vergütung unmittelbar zahlt oder ob Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Inkassodienstleister eine direkte Zahlung entbehrlich machen. Auch ist es unerheblich, ob Gläubiger und Inkassodienstleister gesellschaftsrechtlich verbundene Unternehmen sind. Auf das Urteil weist der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V. hin.