Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?

Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

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Moin! Moin!

Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

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BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

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Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

25.11.2024

Probleme durch Verordnung zu Asbestsanierung

Eine Neufassung der Gefahrstoffverordnung alarmiert die Versicherungswirtschaft. 

Nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft könnten sich dadurch die Sanierung und Reparatur von Gebäuden nach Feuer- und Leitungswasserschäden deutlich verzögern und teurer machen. Häuser, deren Baubeginn vor 1993 lag, dürfen dann ohne Kenntnis der Asbestsituation nicht ohne Weiteres auch in akuten Situationen saniert werden. Im Zweifel seien Erkundungs- und Analysemaßnahmen zur Asbestsituation notwendig.

Haben Sie Fragen zur Versicherung von Hausrat und Wohngebäuden? Wir beraten Sie dazu gerne.