Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Heckenschnitt nur noch bis Ende Februar
Wer Bäume, Hecken oder Gebüsche radikal zurückschneiden will, hat nur noch bis 28. Februar 2026 Zeit.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist ein radikaler Rückschnitt oder die Beseitigung von Hecken, Bäumen und Gebüschen nur noch bis Ende Februar erlaubt. Vom 1. März bis 30. September sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, um brütende Vögel und ihren Nachwuchs zu schützen.
Wer diese Fristen missachtet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern gefährdet auch den Artenschutz. Ausnahmen gelten nur, wenn die Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Schutz der Gesundheit unvermeidbar sind – etwa bei überhängenden Ästen oder kranken Bäumen.
Wer größere Schnittarbeiten plant, sollte diese unbedingt bis Ende Februar erledigen. Bei Unsicherheiten hilft ein Blick in die örtlichen Naturschutzverordnungen oder eine Rücksprache mit der Gemeinde. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann auch einen Fachbetrieb mit der Pflege beauftragen.