Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
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Heckenschnitt nur noch bis Ende Februar
Wer Bäume, Hecken oder Gebüsche radikal zurückschneiden will, hat nur noch bis 28. Februar 2026 Zeit.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist ein radikaler Rückschnitt oder die Beseitigung von Hecken, Bäumen und Gebüschen nur noch bis Ende Februar erlaubt. Vom 1. März bis 30. September sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, um brütende Vögel und ihren Nachwuchs zu schützen.
Wer diese Fristen missachtet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern gefährdet auch den Artenschutz. Ausnahmen gelten nur, wenn die Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Schutz der Gesundheit unvermeidbar sind – etwa bei überhängenden Ästen oder kranken Bäumen.
Wer größere Schnittarbeiten plant, sollte diese unbedingt bis Ende Februar erledigen. Bei Unsicherheiten hilft ein Blick in die örtlichen Naturschutzverordnungen oder eine Rücksprache mit der Gemeinde. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann auch einen Fachbetrieb mit der Pflege beauftragen.