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🔒 Sicher durch die dunkle Jahreszeit! 🏠✨ Die Tage werden kürzer, die Nächte länger – und leider steigen auch die Einbruchsstatistiken. 🚨 Doch keine Sorge,

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🔔 EM Eröffnungsspiel
Am kommenden Freitag startet die Fußball Europameisterschaft mit dem Eröffnungsspiel Deutschland 🇩🇪 gegen Schottland🏴 und allmählich steigt auch bei uns im Büro die Vorfreude auf

🔔 Sommerferien starten am 24.06.
🔔 Wichtige Info für alle, die zuhause ausziehen! 🎓 Ihr wechselt von der Schule in die Ausbildung oder ins Studium und zieht aus dem Elternhaus

Hoch die Hände …
Hoch die Hände, Wochenende! Unser Björn sehnt den morgigen Tag herbei, denn sein Verein, die Borussia, steht gegen Real Madrid im Pokalfinale! Für
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Heckenschnitt nur noch bis Ende Februar
Wer Bäume, Hecken oder Gebüsche radikal zurückschneiden will, hat nur noch bis 28. Februar 2026 Zeit.
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz ist ein radikaler Rückschnitt oder die Beseitigung von Hecken, Bäumen und Gebüschen nur noch bis Ende Februar erlaubt. Vom 1. März bis 30. September sind lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte erlaubt, um brütende Vögel und ihren Nachwuchs zu schützen.
Wer diese Fristen missachtet, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern gefährdet auch den Artenschutz. Ausnahmen gelten nur, wenn die Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Schutz der Gesundheit unvermeidbar sind – etwa bei überhängenden Ästen oder kranken Bäumen.
Wer größere Schnittarbeiten plant, sollte diese unbedingt bis Ende Februar erledigen. Bei Unsicherheiten hilft ein Blick in die örtlichen Naturschutzverordnungen oder eine Rücksprache mit der Gemeinde. Wer auf Nummer sicher gehen will, kann auch einen Fachbetrieb mit der Pflege beauftragen.