Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Kein Kita-Besuch ohne Masernschutz
Ein dreijähriges Kind darf ohne gültigen Masernschutz-Nachweis nicht in die Kita. Eltern sollten prüfen, ob ihre Impfdokumente oder ärztlichen Atteste den strengen Anforderungen genügen.
Das Verwaltungsgericht Mainz hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich ein nicht gegen Masern geimpftes Kind gegen ein Betretungsverbot für seine Kindertagesstätte wehrte. Der Junge besucht die Kita bisher nicht mehr, weil er keinen anerkannten Nachweis über seine Immunität vorlegen konnte.
Laut Infektionsschutzgesetz müssen alle Kinder in Kitas entweder eine Masernimpfung, eine bestätigte Immunität (etwa nach durchgemachter Erkrankung) oder ein ärztliches Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation vorweisen. Im vorliegenden Fall hatte die Familie zwar ein Attest vorgelegt, das eine Immunität aufgrund eines Trockenbluttests bescheinigte. Doch das Gericht hielt diesen Nachweis für nicht ausreichend.
Das Gericht betonte, das Betretungsverbot sei verhältnismäßig, da es dem Schutz besonders gefährdeter Personen diene. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.