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Unser Crewmitglied geht von Bord

Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und  hat so manchen Schadensfall

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Vielleicht unwahrscheinlich?

Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

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Tag der Versicherung

Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social

Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

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30.01.2026

Kein Kita-Besuch ohne Masernschutz

Ein dreijähriges Kind darf ohne gültigen Masernschutz-Nachweis nicht in die Kita. Eltern sollten prüfen, ob ihre Impfdokumente oder ärztlichen Atteste den strengen Anforderungen genügen.

Das Verwaltungsgericht Mainz hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich ein nicht gegen Masern geimpftes Kind gegen ein Betretungsverbot für seine Kindertagesstätte wehrte. Der Junge besucht die Kita bisher nicht mehr, weil er keinen anerkannten Nachweis über seine Immunität vorlegen konnte.

Laut Infektionsschutzgesetz müssen alle Kinder in Kitas entweder eine Masernimpfung, eine bestätigte Immunität (etwa nach durchgemachter Erkrankung) oder ein ärztliches Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation vorweisen. Im vorliegenden Fall hatte die Familie zwar ein Attest vorgelegt, das eine Immunität aufgrund eines Trockenbluttests bescheinigte. Doch das Gericht hielt diesen Nachweis für nicht ausreichend. 

Das Gericht betonte, das Betretungsverbot sei verhältnismäßig, da es dem Schutz besonders gefährdeter Personen diene. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.