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Regen kann das Jahr 2024 wirklich gut!
Und schon wieder regnet es … Tipss zum Schutz des Zuhauses: Extreme Wetterereignisse können verheerende Schäden an Wohngebäuden verursachen. Eine Elementarversicherung bietet hier entscheidenden

PYROsmart
Na, wer bist denn Du? Nummer 5 lebt oder WALL-E? Nein, ich heiße PYROsmart FS pro und bin ein innovatives Brandfrüherkennungssystem. Mit modernster Infrarottechnik

Alltagstipps für Regentage
Alltagstipps für Regentage Für euch getestet von unserem Olaf: Der Schirm funktioniert tatsächlich auch bei Regen! Alltagstipps für Regentage Regen kann uns manchmal vor Herausforderungen

🌸 Schönen Start ins Pfingstwochenende, Ihr Lieben! 🌸
Das lange Wochenende ist da und viele von euch nutzen die Zeit, um zu verreisen. Egal, ob ihr einen Kurztrip ans Meer plant oder die

Sonnenschutz
🌞 Unsere Regenschirme bieten auch einen hervorragenden Sonnenschutz! Getestet an unserem Björn! DENN: Vorsicht vor einem Sonnenstich ☀️ Hier sind 5 Tipps, um sicherzustellen, dass

Hoch die Hände, Wochenende!
🔥 Grill-Tipps und Versicherungsschutz! 🔥 Das Wetter bleibt am Wochenende stabil! Wollt ihr auch grillen? Das kann auch mal heiß hergehen, besonders wenn der Grill
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Kein Kita-Besuch ohne Masernschutz
Ein dreijähriges Kind darf ohne gültigen Masernschutz-Nachweis nicht in die Kita. Eltern sollten prüfen, ob ihre Impfdokumente oder ärztlichen Atteste den strengen Anforderungen genügen.
Das Verwaltungsgericht Mainz hat einen Eilantrag abgelehnt, mit dem sich ein nicht gegen Masern geimpftes Kind gegen ein Betretungsverbot für seine Kindertagesstätte wehrte. Der Junge besucht die Kita bisher nicht mehr, weil er keinen anerkannten Nachweis über seine Immunität vorlegen konnte.
Laut Infektionsschutzgesetz müssen alle Kinder in Kitas entweder eine Masernimpfung, eine bestätigte Immunität (etwa nach durchgemachter Erkrankung) oder ein ärztliches Zeugnis über eine medizinische Kontraindikation vorweisen. Im vorliegenden Fall hatte die Familie zwar ein Attest vorgelegt, das eine Immunität aufgrund eines Trockenbluttests bescheinigte. Doch das Gericht hielt diesen Nachweis für nicht ausreichend.
Das Gericht betonte, das Betretungsverbot sei verhältnismäßig, da es dem Schutz besonders gefährdeter Personen diene. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.