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03.11.2025

Bei Täuschung Kaufvertrag rückgängig machen

Bei arglistiger Täuschung kann sogar ein Hauskaufvertrag rückgängig gemacht werden.

Entsprechend urteile das Landgericht Frankenthal, wobei eine Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht eingelegt wurde und der Fall noch nicht abschließend geklärt ist.

Im verhandelten Fall hatte die Verkäuferin verschwiegen, dass für eine Außentreppe und eine Terrasse auf dem Grundstück keine Baugenehmigung existierte, da diese unzulässig auf deren benachbartem Grundstück errichtet worden war. Auch waren die Elektroinstallationen nicht – wie angepriesen - neuwertig, sondern auf dem Stand der 1990er Jahre. Die Käuferin dürfe deshalb ihr Geld gegen Rückgabe des Hauses zurückverlangen, so die Richter.