Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord

Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und  hat so manchen Schadensfall

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Vielleicht unwahrscheinlich?

Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

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Tag der Versicherung

Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Symbolbild Ramsay Social Media

Ramsay goes social

Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

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Digitale Mehrwerte

Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de

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03.11.2025

Bei Täuschung Kaufvertrag rückgängig machen

Bei arglistiger Täuschung kann sogar ein Hauskaufvertrag rückgängig gemacht werden.

Entsprechend urteile das Landgericht Frankenthal, wobei eine Berufung zum Pfälzischen Oberlandesgericht eingelegt wurde und der Fall noch nicht abschließend geklärt ist.

Im verhandelten Fall hatte die Verkäuferin verschwiegen, dass für eine Außentreppe und eine Terrasse auf dem Grundstück keine Baugenehmigung existierte, da diese unzulässig auf deren benachbartem Grundstück errichtet worden war. Auch waren die Elektroinstallationen nicht – wie angepriesen - neuwertig, sondern auf dem Stand der 1990er Jahre. Die Käuferin dürfe deshalb ihr Geld gegen Rückgabe des Hauses zurückverlangen, so die Richter.