Ramsay aktuell

Fahrräder, Vatertagstour, Räder versichern

Passt auf eure Räder auf!

Wie haltet ihr es?  Morgen nur Väter unterwegs, oder radelt ihr gemischt durch den Vatertag?  Wisst ihr, dass im letzten Jahr (2023) Versicherer eine Rekordsumme für

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Bild von einem Strand an dem alle Jahreszeiten gleichzeitig stattfinden um Aprilwetter darzustellen. Ramsay Assekuranzmakler

Summer-Vibes incoming …

🌦️ Na, wer hat das Wetterchaos im April auch schon satt? 🙋‍♂️ Mal Sonnenschein, dann plötzlich Regen, gefolgt von Hagel und sogar Schnee! 🌨️ Aber

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Ein brennendes Handy auf dem Bett. Dieses Bild ist mit einer KI erzeugt.

Wenn die Elektronik brennt …

🔥 Achtung vor Lithium-Ionen-Akku-Bränden! 🔥 Lithium-Ionen-Akkus, oft in Smartphones, Laptops und E-Rollern verbaut, sind effizient, aber können bei Beschädigung oder Überhitzung Feuer fangen. Dies liegt

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Ramsay Versicherungsmakler, Zahnzusatzversicherung zum Zuckerfest

Eid Mubarak – Ein schönes Zuckerfest!

Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.

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Gefahr von oben?

Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.

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Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

23.05.2025

Beim Gebrauchtwagenkauf nicht nur den Fahrzeugbrief checken

Normalerweise reicht bei einem Gebrauchtwagenkauf zur Legitimierung der Fahrzeugbrief aus. 

Aber nicht immer kann sich der Käufer auch darauf verlassen, dass der Verkäufer auch der Eigentümer des Fahrzeugs ist. Entsprechend urteilte das Landgericht Frankenthal. Es komme immer auf die Gesamtumstände an, so das Gericht. Im verhandelten Fall wurde der Verkaufsort kurzfristig ins Ausland verlegt und der Verkäufer legte widersprüchliche Dokumente zu seiner Identität und zum Wohnsitz vor. Hinzu kam der Umstand, dass das 35.000 Euro teure Fahrzeug für Bargeld den Besitzer wechselte. Daher könne man nicht von einem gutgläubigen Erwerb reden, so das Gericht. Es stellte sich heraus, dass das Fahrzeug gestohlen war. Das Fahrzeug wurde dem ursprünglichen Besitzer übergeben und der Erwerber blieb auf dem Schaden sitzen. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig.