Ramsay aktuell

Fahrräder, Vatertagstour, Räder versichern

Passt auf eure Räder auf!

Wie haltet ihr es?  Morgen nur Väter unterwegs, oder radelt ihr gemischt durch den Vatertag?  Wisst ihr, dass im letzten Jahr (2023) Versicherer eine Rekordsumme für

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Bild von einem Strand an dem alle Jahreszeiten gleichzeitig stattfinden um Aprilwetter darzustellen. Ramsay Assekuranzmakler

Summer-Vibes incoming …

🌦️ Na, wer hat das Wetterchaos im April auch schon satt? 🙋‍♂️ Mal Sonnenschein, dann plötzlich Regen, gefolgt von Hagel und sogar Schnee! 🌨️ Aber

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Ein brennendes Handy auf dem Bett. Dieses Bild ist mit einer KI erzeugt.

Wenn die Elektronik brennt …

🔥 Achtung vor Lithium-Ionen-Akku-Bränden! 🔥 Lithium-Ionen-Akkus, oft in Smartphones, Laptops und E-Rollern verbaut, sind effizient, aber können bei Beschädigung oder Überhitzung Feuer fangen. Dies liegt

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Ramsay Versicherungsmakler, Zahnzusatzversicherung zum Zuckerfest

Eid Mubarak – Ein schönes Zuckerfest!

Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.

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Gefahr von oben?

Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.

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21.04.2026

Kündigung bei grob fahrlässiger Unfallverursachung

Ein Busfahrer, der durch überhöhte Geschwindigkeit und zu geringen Abstand einen schweren Unfall mit Schwerverletzten verursacht, muss mit der Kündigung rechnen. 

Das Arbeitsgericht Elmshorn hat entschieden, dass die ordentliche Kündigung eines Busfahrers rechtmäßig ist, der durch grob fahrlässiges Verhalten einen schweren Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden und Schwerverletzten verursacht hat. Der Verkehrsbetrieb kündigte dem Busfahrer fristgemäß. Dieser klagte gegen die Kündigung mit der Begründung, es habe sich um ein „Augenblicksversagen“ gehandelt, das nur einfache Fahrlässigkeit darstelle und keine Kündigung rechtfertige. Das Arbeitsgericht folgte dieser Argumentation nicht und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Nach Auffassung des Gerichts hat der Busfahrer grob fahrlässig gehandelt. Berufskraftfahrer im Personenverkehr tragen eine besondere Verantwortung, da sie vulnerable Fahrgäste befördern. Zudem berücksichtigte das Gericht eine vorherige Abmahnung wegen Telefonierens während der Fahrt.

Eine umfassende Absicherung gegen die Folgen von grober Fahrlässigkeit ist extrem wichtig. Wir beraten Sie dazu gerne.