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🔒 Sicher durch die dunkle Jahreszeit! 🏠✨ Die Tage werden kürzer, die Nächte länger – und leider steigen auch die Einbruchsstatistiken. 🚨 Doch keine Sorge,

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🔔 EM Eröffnungsspiel
Am kommenden Freitag startet die Fußball Europameisterschaft mit dem Eröffnungsspiel Deutschland 🇩🇪 gegen Schottland🏴 und allmählich steigt auch bei uns im Büro die Vorfreude auf

🔔 Sommerferien starten am 24.06.
🔔 Wichtige Info für alle, die zuhause ausziehen! 🎓 Ihr wechselt von der Schule in die Ausbildung oder ins Studium und zieht aus dem Elternhaus

Hoch die Hände …
Hoch die Hände, Wochenende! Unser Björn sehnt den morgigen Tag herbei, denn sein Verein, die Borussia, steht gegen Real Madrid im Pokalfinale! Für
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Kündigung bei grob fahrlässiger Unfallverursachung
Ein Busfahrer, der durch überhöhte Geschwindigkeit und zu geringen Abstand einen schweren Unfall mit Schwerverletzten verursacht, muss mit der Kündigung rechnen.
Das Arbeitsgericht Elmshorn hat entschieden, dass die ordentliche Kündigung eines Busfahrers rechtmäßig ist, der durch grob fahrlässiges Verhalten einen schweren Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden und Schwerverletzten verursacht hat. Der Verkehrsbetrieb kündigte dem Busfahrer fristgemäß. Dieser klagte gegen die Kündigung mit der Begründung, es habe sich um ein „Augenblicksversagen“ gehandelt, das nur einfache Fahrlässigkeit darstelle und keine Kündigung rechtfertige. Das Arbeitsgericht folgte dieser Argumentation nicht und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Nach Auffassung des Gerichts hat der Busfahrer grob fahrlässig gehandelt. Berufskraftfahrer im Personenverkehr tragen eine besondere Verantwortung, da sie vulnerable Fahrgäste befördern. Zudem berücksichtigte das Gericht eine vorherige Abmahnung wegen Telefonierens während der Fahrt.
Eine umfassende Absicherung gegen die Folgen von grober Fahrlässigkeit ist extrem wichtig. Wir beraten Sie dazu gerne.