Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord

Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und  hat so manchen Schadensfall

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Vielleicht unwahrscheinlich?

Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

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Tag der Versicherung

Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social

Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

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Digitale Mehrwerte

Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de

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21.04.2026

Kündigung bei grob fahrlässiger Unfallverursachung

Ein Busfahrer, der durch überhöhte Geschwindigkeit und zu geringen Abstand einen schweren Unfall mit Schwerverletzten verursacht, muss mit der Kündigung rechnen. 

Das Arbeitsgericht Elmshorn hat entschieden, dass die ordentliche Kündigung eines Busfahrers rechtmäßig ist, der durch grob fahrlässiges Verhalten einen schweren Verkehrsunfall mit hohem Sachschaden und Schwerverletzten verursacht hat. Der Verkehrsbetrieb kündigte dem Busfahrer fristgemäß. Dieser klagte gegen die Kündigung mit der Begründung, es habe sich um ein „Augenblicksversagen“ gehandelt, das nur einfache Fahrlässigkeit darstelle und keine Kündigung rechtfertige. Das Arbeitsgericht folgte dieser Argumentation nicht und bestätigte die Rechtmäßigkeit der Kündigung. Nach Auffassung des Gerichts hat der Busfahrer grob fahrlässig gehandelt. Berufskraftfahrer im Personenverkehr tragen eine besondere Verantwortung, da sie vulnerable Fahrgäste befördern. Zudem berücksichtigte das Gericht eine vorherige Abmahnung wegen Telefonierens während der Fahrt.

Eine umfassende Absicherung gegen die Folgen von grober Fahrlässigkeit ist extrem wichtig. Wir beraten Sie dazu gerne.