Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?

Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

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Moin! Moin!

Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

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BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

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Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

04.08.2025

Hilfe bei einem Unfall im Ausland

Wer im Ausland einen Unfall hat, sollte den Zentralruf der Versicherer kennen.

Unter der Nummer +49 40 300 330 300 sowie online unter https://www.zentralruf.de kann man bei Unfällen im EU-Ausland sowie in Norwegen, Island, Liechtenstein und der Schweiz eine Auskunft zur Versicherung des Unfallgegners bekommen. Daneben sollte man den Europäischen Unfallbericht mitführen. Dieses europaweit einheitliche Formular erleichtert das Protokollieren eines Unfalls. Eine mehrsprachige Ausfüllanleitung hilft dabei, Sprachbarrieren zu überwinden. Der Europäische Unfallbericht ist ein Durchschreibesatz: Die beiden identischen Teile werden gemeinsam von den Unfallbeteiligten ausgefüllt, unterschrieben und dann als Durchschriften getauscht. Das Dokument gibt es hier zum Download: https://www.zentralruf.de/fileadmin/media/pdf/Zentralruf-Europaeischer-Unfallbericht.pdf