Ramsay aktuell

Mithaftung bei Verkehrsunfällen
Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

KFZ Versicherung
Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

Beitrag zum Freitag – Überschwemmung
Überschwemmung welche Versicherung ist wofür?

Unwetter, Starkregen, Überschwemmung
So sah es diese Woche wohl in einigen Gegenden der Republik aus. Wenn sie auch einen Schaden haben, dokumentieren Sie bitte per Foto, machen Sie

Kommunikation ? Mit Allen Mitteln !
Heute möchten wir in unserem Beitrag zum Freitag unseren Kunden aus dem Schaustellergewerbe ein paar Neuigkeiten übermitteln. Die Digitalisierung lässt uns ja alle nicht los.

Klimawandel, Erneuerbare Energien, Zero-Emission…
Wir befinden uns in einer sich schnell ändernden Zeit. Viele Änderungen zwingen uns zum schnellen Handeln und zur Anpassung unserer Lebensumstände. Jeder Hauseigentümer hat zumindest
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Corona als Berufskrankheit
Seit Beginn der Pandemie wurden rund 63 Prozent der gemeldeten COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt. Doch nicht jeder Fall wird entschädigt – entscheidend ist der Nachweis der beruflichen Verursachung.
Von den rund 628.500 COVID-19-Erkrankungen, die seit Pandemiebeginn den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern gemeldet wurden, sind bis Ende 2024 etwa 396.000 Fälle als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt worden. Das entspricht einer Anerkennungsquote von 63 Prozent, wie die Bundesregierung mitteilt.
Die Anerkennung setzt jedoch voraus, dass die Infektion nachweislich im Berufsalltag erfolgte. Die gesetzliche Unfallversicherung prüft jeden Einzelfall: Nur wer belegen kann, dass die Ansteckung mit hoher Wahrscheinlichkeit am Arbeitsplatz stattfand, erhält Leistungen. Für Betroffene bedeutet das: Wer eine Entschädigung beantragen möchte, sollte möglichst detailliert darlegen, unter welchen Umständen die Infektion stattfand – etwa durch Zeugenaussagen oder betriebliche Dokumentationen.
Wer im Gesundheitswesen, in der Pflege oder in anderen systemrelevanten Berufen arbeitet, hat besonders gute Chancen auf Anerkennung. Bei Unsicherheiten helfen die zuständigen Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen weiter.