Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?
Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Moin! Moin!
Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

BGH-Urteil: Undichte Fuge im Bad
Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Windschutzscheibe kaputt? WinTec hilfT!
Wer kennt es nicht? Steinschlag, Scheibe beschädigt, oder gar gerissen. Es muss nicht immer der große Autoglaser aus der Werbung sein, wir haben für Sie

Reifenwechsel = Versicherungswechsel !
Der Booster für Ihre KFZ Versicherung ! Bis zum 30.11. heißt es wieder Preise vergleichen und Beiträge sparen.Sprechen Sie uns gerne an, kostenlos und unverbindlich.Mit

angeheuert auf dem Ramsay Kutter 🙂
Moin zusammen! Ich bin der Neue! Die gute Ute hat Ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten, dass bedeutet aber nicht, das Ihre Arbeit wegfällt. Getreu dem Motto:
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Corona als Berufskrankheit
Seit Beginn der Pandemie wurden rund 63 Prozent der gemeldeten COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt. Doch nicht jeder Fall wird entschädigt – entscheidend ist der Nachweis der beruflichen Verursachung.
Von den rund 628.500 COVID-19-Erkrankungen, die seit Pandemiebeginn den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern gemeldet wurden, sind bis Ende 2024 etwa 396.000 Fälle als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt worden. Das entspricht einer Anerkennungsquote von 63 Prozent, wie die Bundesregierung mitteilt.
Die Anerkennung setzt jedoch voraus, dass die Infektion nachweislich im Berufsalltag erfolgte. Die gesetzliche Unfallversicherung prüft jeden Einzelfall: Nur wer belegen kann, dass die Ansteckung mit hoher Wahrscheinlichkeit am Arbeitsplatz stattfand, erhält Leistungen. Für Betroffene bedeutet das: Wer eine Entschädigung beantragen möchte, sollte möglichst detailliert darlegen, unter welchen Umständen die Infektion stattfand – etwa durch Zeugenaussagen oder betriebliche Dokumentationen.
Wer im Gesundheitswesen, in der Pflege oder in anderen systemrelevanten Berufen arbeitet, hat besonders gute Chancen auf Anerkennung. Bei Unsicherheiten helfen die zuständigen Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen weiter.