Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
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Corona als Berufskrankheit
Seit Beginn der Pandemie wurden rund 63 Prozent der gemeldeten COVID-19-Erkrankungen als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt. Doch nicht jeder Fall wird entschädigt – entscheidend ist der Nachweis der beruflichen Verursachung.
Von den rund 628.500 COVID-19-Erkrankungen, die seit Pandemiebeginn den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern gemeldet wurden, sind bis Ende 2024 etwa 396.000 Fälle als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall anerkannt worden. Das entspricht einer Anerkennungsquote von 63 Prozent, wie die Bundesregierung mitteilt.
Die Anerkennung setzt jedoch voraus, dass die Infektion nachweislich im Berufsalltag erfolgte. Die gesetzliche Unfallversicherung prüft jeden Einzelfall: Nur wer belegen kann, dass die Ansteckung mit hoher Wahrscheinlichkeit am Arbeitsplatz stattfand, erhält Leistungen. Für Betroffene bedeutet das: Wer eine Entschädigung beantragen möchte, sollte möglichst detailliert darlegen, unter welchen Umständen die Infektion stattfand – etwa durch Zeugenaussagen oder betriebliche Dokumentationen.
Wer im Gesundheitswesen, in der Pflege oder in anderen systemrelevanten Berufen arbeitet, hat besonders gute Chancen auf Anerkennung. Bei Unsicherheiten helfen die zuständigen Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen weiter.