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Der heutige Beitrag zum Freitag beschäftigt sich mit der Haftung im Straßenverkehr. Wir zählen auch einige Entsorgungsunternehmen zu unseren Kunden. Gerade diese haben einige Herausforderungen

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KFZ Versicherung

Wie hängen die Versicherungs-Beiträge mit den Schadenzahlungen zusammen? Im heutigen Beitrag zum Freitag möchten wir auf ein Thema hinweisen, welches seit einiger Zeit vermehrt zu

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08.09.2025

Haftungsbeschränkung im Ehrenamt

Wer ehrenamtlich im Verein arbeitet, soll nicht so leicht für Schäden haftbar gemacht werden können. 

Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor. Ehrenamtlich tätige Organ- und Vereinsmitglieder haften aktuell für Schäden gegenüber dem Verein nur eingeschränkt, wenn ihre jährliche Vergütung 840 Euro nicht übersteigt. Dieser Betrag entspricht der sogenannten Ehrenamtspauschale. Die Grenze soll laut Bundesratsentwurf auf 3.000 Euro angehoben werden, entsprechend der sogenannten Übungsleiterpauschale.

Haben Sie Fragen zu Versicherungen für Vereine? Wir beraten Sie dazu gerne.