Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
Wir schaffen Mehrwerte für unsere Kunden. Auf unserer Website jetzt im Kundenportal registrieren und die eigenen Verträge jederzeit digital im Blick behalten. www.ramsay.de
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Haftungsbeschränkung im Ehrenamt
Wer ehrenamtlich im Verein arbeitet, soll nicht so leicht für Schäden haftbar gemacht werden können.
Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor. Ehrenamtlich tätige Organ- und Vereinsmitglieder haften aktuell für Schäden gegenüber dem Verein nur eingeschränkt, wenn ihre jährliche Vergütung 840 Euro nicht übersteigt. Dieser Betrag entspricht der sogenannten Ehrenamtspauschale. Die Grenze soll laut Bundesratsentwurf auf 3.000 Euro angehoben werden, entsprechend der sogenannten Übungsleiterpauschale.
Haben Sie Fragen zu Versicherungen für Vereine? Wir beraten Sie dazu gerne.