Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?

Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

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Moin! Moin!

Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

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BGH-Ur­teil: Un­dich­te Fu­ge im Bad

Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

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08.09.2025

Haftungsbeschränkung im Ehrenamt

Wer ehrenamtlich im Verein arbeitet, soll nicht so leicht für Schäden haftbar gemacht werden können. 

Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesrates vor. Ehrenamtlich tätige Organ- und Vereinsmitglieder haften aktuell für Schäden gegenüber dem Verein nur eingeschränkt, wenn ihre jährliche Vergütung 840 Euro nicht übersteigt. Dieser Betrag entspricht der sogenannten Ehrenamtspauschale. Die Grenze soll laut Bundesratsentwurf auf 3.000 Euro angehoben werden, entsprechend der sogenannten Übungsleiterpauschale.

Haben Sie Fragen zu Versicherungen für Vereine? Wir beraten Sie dazu gerne.