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01.08.2025

Abschreibung für Ausrüstungsinvestitionen

Mit einem steuerlichen Investitionssofortprogramm soll die Wirtschaft angekurbelt werden.

Das Gesetz tritt zum 1. August in Kraft. Dadurch können Ausrüstungsinvestitionen – etwa für Maschinen, Geräte und Fahrzeuge – mit 30 Prozent pro Jahr schneller abgeschrieben werden, wenn sie vom 1. Juli 2025 bis zum 31. Dezember 2027 getätigt werden.

Unternehmen können 75 Prozent der Anschaffungskosten für Elektrofahrzeuge bereits im Investitionsjahr abschreiben, wenn sie zwischen dem 30. Juni 2025 und dem 31. Dezember 2027 neu angeschafft werden. Die Bruttopreisgrenze für die besondere steuerliche Förderung elektrischer Dienstwagen von aktuell 70.000 Euro wird auf 100.000 Euro erhöht.