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27.01.2025

Hinterbliebenengeld wird positiv bewertet

Auf dem  Verkehrsgerichtstag 2025 haben die Versicherer eine positive Bilanz zum Hinterbliebenengeld gezogen. 

Das Hinterbliebenengeld gibt es seit dem Jahr 2017 und es ist vom Verursacher eines Todesfalls beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung im Falle eines Verkehrsunfalls zu zahlen. Rund 10.000 Euro werden durchschnittlich an Ehepartner, Eltern und Kinder, aber auch an entferntere Verwandte oder andere Personen gezahlt, die ein „persönliches Näheverhältnis zum Verstorbenen“ hatten. Nach Angaben der Versicherer einigen sich Hinterbliebene und Versicherer meist einvernehmlich.