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20.01.2025

Halterhaftung bei starken E-Bikes

Ob beim Brand eines E-Bike-Akkus die Halterhaftung nach dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) gilt, hängt von der Leistung des E-Bike ab.

Entsprechend urteilte das Landgericht Lübeck. Im verhandelten Fall war ein Akku in Brand geraten und hatte eine Lagerhalle zerstört. Weil das abgebrannte E-Bike eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 85 km/h gehabt hatte, fiel es nach dem StVG unter die Betriebsgefahr, für die der Halter haftet. Bei Pedelecs mit einer Leistung bis maximal 250 Watt, bei denen sich der Elektromotor ab einer Geschwindigkeit von 25/h selbst abschaltet, gilt das StVG nicht. 

Haben Sie Fragen zur Versicherung Ihres Elektrofahrzeugs? Wir beraten Sie gerne.