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Passt auf eure Räder auf!
Wie haltet ihr es? Morgen nur Väter unterwegs, oder radelt ihr gemischt durch den Vatertag? Wisst ihr, dass im letzten Jahr (2023) Versicherer eine Rekordsumme für

Summer-Vibes incoming …
🌦️ Na, wer hat das Wetterchaos im April auch schon satt? 🙋♂️ Mal Sonnenschein, dann plötzlich Regen, gefolgt von Hagel und sogar Schnee! 🌨️ Aber

Wenn die Elektronik brennt …
🔥 Achtung vor Lithium-Ionen-Akku-Bränden! 🔥 Lithium-Ionen-Akkus, oft in Smartphones, Laptops und E-Rollern verbaut, sind effizient, aber können bei Beschädigung oder Überhitzung Feuer fangen. Dies liegt

Clean up your city
Wir waren dabei und haben im Bereich Bremerhavener Heerstraße/Kellerstraße unseren Beitrag geleistet.

Eid Mubarak – Ein schönes Zuckerfest!
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.

Gefahr von oben?
Schon die Gallier hatten Angst, dass Ihnen der Himmel auf den Kopf fällt. So zumindest lassen es uns die Comics von Asterix und Obelix glauben. Was in den Jahren vor der Jahrtausendwende noch lustig und wenig wahrscheinlich erschien, ist in unserer technologisch fortgeschrittenen Gesellschaft doch wahr geworden.
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Regelungen bei Hitze im Home-Office
Bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz gelten auch im Home-Office Regeln.
Darauf weist die Frankfurt University of Applied Sciences hin. An vielen Arbeitsplätzen fehlten Möglichkeiten zur Minderung der Wärmebelastung oder kämen aufgrund der Art der Tätigkeit nicht in Betracht. Dies gelte insbesondere für Arbeiten im Freien – aber auch für viele Home-Office-Arbeitsplätze.
„Einen Anspruch auf ,Hitzefrei‘ für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehen die gesetzlichen Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland nicht vor. Arbeitgeber müssen aber Arbeitsräume zur Verfügung stellen, in denen ihre Beschäftigten vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. Den Umfang dieser Verpflichtung konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Zeigt das Raumthermometer mehr als 26 Grad an, müssen Arbeitgeber spezifische Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten ergreifen, die schwere körperliche Arbeit leisten oder schwere Arbeits- oder Schutzbekleidung tragen müssen. Gleiches gilt für gesundheitlich vorbelastete Beschäftigte.
Übersteigt die Raumtemperatur die 35 Grad-Marke, darf nur weitergearbeitet werden, wenn in den betroffenen Räumen spezifische Vorkehrungen wie etwa Luftduschen oder Wasserschleier zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für hitzebelastete Arbeitsplätze im Freien, etwa im Straßen- oder Landschaftsbau. Gibt es derartige Schutzmaßnahmen nicht, darf bei Erreichen dieser Temperaturschwelle in den betroffenen Räumen nicht mehr gearbeitet werden.
Diese Vorgaben gelten auch fürs Home-Office. Ermöglichen Arbeitgeber ihren Beschäftigten, einen Teil der Arbeit von zuhause aus zu leisten, sind sie auch dort für die Durchführung des gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes weiterhin primär verantwortlich.