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Und schon wieder regnet es … Tipss zum Schutz des Zuhauses: Extreme Wetterereignisse können verheerende Schäden an Wohngebäuden verursachen. Eine Elementarversicherung bietet hier entscheidenden

PYROsmart
Na, wer bist denn Du? Nummer 5 lebt oder WALL-E? Nein, ich heiße PYROsmart FS pro und bin ein innovatives Brandfrüherkennungssystem. Mit modernster Infrarottechnik

Alltagstipps für Regentage
Alltagstipps für Regentage Für euch getestet von unserem Olaf: Der Schirm funktioniert tatsächlich auch bei Regen! Alltagstipps für Regentage Regen kann uns manchmal vor Herausforderungen

🌸 Schönen Start ins Pfingstwochenende, Ihr Lieben! 🌸
Das lange Wochenende ist da und viele von euch nutzen die Zeit, um zu verreisen. Egal, ob ihr einen Kurztrip ans Meer plant oder die

Sonnenschutz
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Hoch die Hände, Wochenende!
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Regelungen bei Hitze im Home-Office
Bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz gelten auch im Home-Office Regeln.
Darauf weist die Frankfurt University of Applied Sciences hin. An vielen Arbeitsplätzen fehlten Möglichkeiten zur Minderung der Wärmebelastung oder kämen aufgrund der Art der Tätigkeit nicht in Betracht. Dies gelte insbesondere für Arbeiten im Freien – aber auch für viele Home-Office-Arbeitsplätze.
„Einen Anspruch auf ,Hitzefrei‘ für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehen die gesetzlichen Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland nicht vor. Arbeitgeber müssen aber Arbeitsräume zur Verfügung stellen, in denen ihre Beschäftigten vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. Den Umfang dieser Verpflichtung konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Zeigt das Raumthermometer mehr als 26 Grad an, müssen Arbeitgeber spezifische Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten ergreifen, die schwere körperliche Arbeit leisten oder schwere Arbeits- oder Schutzbekleidung tragen müssen. Gleiches gilt für gesundheitlich vorbelastete Beschäftigte.
Übersteigt die Raumtemperatur die 35 Grad-Marke, darf nur weitergearbeitet werden, wenn in den betroffenen Räumen spezifische Vorkehrungen wie etwa Luftduschen oder Wasserschleier zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für hitzebelastete Arbeitsplätze im Freien, etwa im Straßen- oder Landschaftsbau. Gibt es derartige Schutzmaßnahmen nicht, darf bei Erreichen dieser Temperaturschwelle in den betroffenen Räumen nicht mehr gearbeitet werden.
Diese Vorgaben gelten auch fürs Home-Office. Ermöglichen Arbeitgeber ihren Beschäftigten, einen Teil der Arbeit von zuhause aus zu leisten, sind sie auch dort für die Durchführung des gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes weiterhin primär verantwortlich.