Ramsay aktuell

Unser Crewmitglied geht von Bord
Ute Eiserbeck verlässt unsere Mannschaft und quittiert ihren aktiven Dienst. In der Schadensabwicklung war Sie unser Fels in der Brandung und hat so manchen Schadensfall

Vielleicht unwahrscheinlich?
Die Presse überschlägt sich derzeit mit der Berichterstattung zu Überschwemmungsschäden, die regional ein katastrophales Ausmaß annehmen ! Menschen verlieren ihren Wohnsitz, Häuser stürzen ein oder

Tag der Versicherung
Und wir helfen natürlich auch, wenn es darauf ankommt. Egal ob Sie einen Schadensfall oder einfach eine Frage haben. Wir sind für Sie da!

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Ramsay goes social
Willkommen bei der Ramsay Assekuranzmakler GmbH digital. Der Einstieg in die sozialen Medien ist geschafft, jede Menge News, Beiträge und Wissenswertes rund um den Versicherungsmarkt

Digitale Mehrwerte
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Regelungen bei Hitze im Home-Office
Bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz gelten auch im Home-Office Regeln.
Darauf weist die Frankfurt University of Applied Sciences hin. An vielen Arbeitsplätzen fehlten Möglichkeiten zur Minderung der Wärmebelastung oder kämen aufgrund der Art der Tätigkeit nicht in Betracht. Dies gelte insbesondere für Arbeiten im Freien – aber auch für viele Home-Office-Arbeitsplätze.
„Einen Anspruch auf ,Hitzefrei‘ für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehen die gesetzlichen Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland nicht vor. Arbeitgeber müssen aber Arbeitsräume zur Verfügung stellen, in denen ihre Beschäftigten vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. Den Umfang dieser Verpflichtung konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Zeigt das Raumthermometer mehr als 26 Grad an, müssen Arbeitgeber spezifische Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten ergreifen, die schwere körperliche Arbeit leisten oder schwere Arbeits- oder Schutzbekleidung tragen müssen. Gleiches gilt für gesundheitlich vorbelastete Beschäftigte.
Übersteigt die Raumtemperatur die 35 Grad-Marke, darf nur weitergearbeitet werden, wenn in den betroffenen Räumen spezifische Vorkehrungen wie etwa Luftduschen oder Wasserschleier zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für hitzebelastete Arbeitsplätze im Freien, etwa im Straßen- oder Landschaftsbau. Gibt es derartige Schutzmaßnahmen nicht, darf bei Erreichen dieser Temperaturschwelle in den betroffenen Räumen nicht mehr gearbeitet werden.
Diese Vorgaben gelten auch fürs Home-Office. Ermöglichen Arbeitgeber ihren Beschäftigten, einen Teil der Arbeit von zuhause aus zu leisten, sind sie auch dort für die Durchführung des gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes weiterhin primär verantwortlich.