Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?
Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Moin! Moin!
Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

BGH-Urteil: Undichte Fuge im Bad
Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Windschutzscheibe kaputt? WinTec hilfT!
Wer kennt es nicht? Steinschlag, Scheibe beschädigt, oder gar gerissen. Es muss nicht immer der große Autoglaser aus der Werbung sein, wir haben für Sie

Reifenwechsel = Versicherungswechsel !
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angeheuert auf dem Ramsay Kutter 🙂
Moin zusammen! Ich bin der Neue! Die gute Ute hat Ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten, dass bedeutet aber nicht, das Ihre Arbeit wegfällt. Getreu dem Motto:
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Regelungen bei Hitze im Home-Office
Bei hohen Temperaturen am Arbeitsplatz gelten auch im Home-Office Regeln.
Darauf weist die Frankfurt University of Applied Sciences hin. An vielen Arbeitsplätzen fehlten Möglichkeiten zur Minderung der Wärmebelastung oder kämen aufgrund der Art der Tätigkeit nicht in Betracht. Dies gelte insbesondere für Arbeiten im Freien – aber auch für viele Home-Office-Arbeitsplätze.
„Einen Anspruch auf ,Hitzefrei‘ für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sehen die gesetzlichen Regeln zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland nicht vor. Arbeitgeber müssen aber Arbeitsräume zur Verfügung stellen, in denen ihre Beschäftigten vor Gefahren für Leben und Gesundheit geschützt sind. Den Umfang dieser Verpflichtung konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV).
Zeigt das Raumthermometer mehr als 26 Grad an, müssen Arbeitgeber spezifische Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten ergreifen, die schwere körperliche Arbeit leisten oder schwere Arbeits- oder Schutzbekleidung tragen müssen. Gleiches gilt für gesundheitlich vorbelastete Beschäftigte.
Übersteigt die Raumtemperatur die 35 Grad-Marke, darf nur weitergearbeitet werden, wenn in den betroffenen Räumen spezifische Vorkehrungen wie etwa Luftduschen oder Wasserschleier zur Verfügung stehen. Gleiches gilt für hitzebelastete Arbeitsplätze im Freien, etwa im Straßen- oder Landschaftsbau. Gibt es derartige Schutzmaßnahmen nicht, darf bei Erreichen dieser Temperaturschwelle in den betroffenen Räumen nicht mehr gearbeitet werden.
Diese Vorgaben gelten auch fürs Home-Office. Ermöglichen Arbeitgeber ihren Beschäftigten, einen Teil der Arbeit von zuhause aus zu leisten, sind sie auch dort für die Durchführung des gesetzlichen Arbeits- und Gesundheitsschutzes weiterhin primär verantwortlich.