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Neue Haftungsregeln bei E-Scooter-Unfällen
Halter und Fahrer von E-Scootern sollen künftig stärker für Unfallfolgen einstehen. Für Geschädigte soll es dadurch leichter werden, Schadensersatz zu erhalten, insbesondere bei Mietrollern.
Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Verschärfung der Haftung bei Unfällen mit E-Scootern zugestimmt. Nun wird das Straßenverkehrsgesetz so angepasst, dass Unfallopfern den Zugang zu Schadensersatz erleichtert wird. Ein besonderes Problem besteht bei Mietrollern. Nach einem Unfall lässt sich die jeweilige Fahrerin oder der jeweilige Fahrer häufig nur schwer ermitteln. Deshalb soll künftig auch für Halter von Elektrokleinstfahrzeugen eine Gefährdungshaftung gelten. In vielen Fällen sind das die Betreiber von Sharing-Angeboten. Unfallgeschädigte sollen dadurch nicht allein deshalb leer ausgehen, weil die verantwortliche Person nicht festgestellt werden kann.
Für Fahrerinnen und Fahrer ist außerdem eine Haftung bei vermutetem Verschulden vorgesehen. Sie müssten sich im Streitfall entlasten, wenn sie nicht für den Unfall verantwortlich sein wollen. Damit sollen für E-Scooter im Grundsatz vergleichbare Haftungsregeln gelten wie für andere Kraftfahrzeuge.
Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft waren 2023 rund 990.000 Elektro-Roller versichert. 2020 waren es noch etwa 180.000. Auch die Zahl der Unfallbeteiligten nahm zu: 2024 waren rund 12.000 Menschen an Unfällen mit E-Scootern beteiligt, 2020 waren es weniger als 6.000.
E-Scooter benötigen bereits heute eine Haftpflichtversicherung und ein gültiges Versicherungskennzeichen. Die geplanten Änderungen betreffen vor allem die Frage, wer im Schadensfall haftet. Nutzerinnen und Nutzer sollten dennoch darauf achten, die Verkehrsregeln einzuhalten, den Roller nicht weiterzugeben und nach einem Unfall die notwendigen Daten zu sichern. Die private Haftpflichtversicherung ersetzt Schäden aus dem Gebrauch eines versicherungspflichtigen E-Scooters in der Regel nicht. Wir beraten Sie gerne zu passenden Versicherungslösungen.