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Schutz vor Elementarschäden
Die Bundesregierung will den Versicherungsschutz gegen Überschwemmungen, Starkregen und andere Naturgefahren ausweiten.
Für neue Wohngebäudeversicherungen ist eine verpflichtende Angebotserweiterung vorgesehen, eine allgemeine Versicherungspflicht soll es zunächst nicht geben. Das teilte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig auf dem Versicherungstag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft in einem ein Eckpunktepapier zur Ausweitung der Elementarschadenversicherung mit. Das Papier befindet sich derzeit in der ressortinternen Abstimmung. Ein Referentenentwurf soll im ersten Quartal 2027 vorgelegt werden.
Nach den bisherigen Plänen soll bei neuen Wohngebäudeversicherungen künftig grundsätzlich auch ein bestimmter Umfang an Elementargefahren angeboten werden. Dazu zählen beispielsweise Schäden durch Überschwemmung, Starkregen oder andere Naturereignisse. Der Umfang soll sich am heutigen Marktstandard orientieren.
Für bestehende Verträge ist vorgesehen, dass Versicherte die Möglichkeit erhalten, ihren Schutz zu passenden Bedingungen zu erweitern. Eine allgemeine Versicherungspflicht nach dem Vorbild der Kfz-Haftpflicht ist dagegen nicht geplant. Stattdessen soll unter anderem geprüft werden, ob ein sogenanntes Opt-out möglich bleibt. Versicherte könnten den zusätzlichen Schutz dann ausdrücklich ablehnen.
Die Ausgestaltung eines solchen Verfahrens ist noch offen. Im Gespräch sind differenzierte Lösungen mit Selbstbehalten und risikoabhängigen Prämien. Damit sollen auch die unterschiedlichen Gefährdungen einzelner Regionen berücksichtigt werden.
Bundesweit sind derzeit etwa 59 Prozent der Wohngebäude gegen Elementarschäden versichert. Nach Einschätzung der Bundesregierung reicht die Versicherungsquote nicht aus. Ergänzend zum Versicherungsschutz sollen Maßnahmen zur Prävention und Klimaanpassung ausgebaut werden.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer ist entscheidend, den bestehenden Wohngebäudevertrag auf den konkreten Leistungsumfang zu prüfen. Eine gewöhnliche Gebäudeversicherung deckt Elementarschäden nicht automatisch ab. Ob und zu welchen Bedingungen ein Einschluss möglich ist, hängt unter anderem von der Lage des Gebäudes, dem Schadenrisiko und dem jeweiligen Vertrag ab. Wir beraten Sie dazu gerne.