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30.01.2026

Immobilienkauf wird digital

Die Bundesregierung plant, den Vollzug von Immobilienverträgen vollständig zu digitalisieren und so langwierige Postwege und Medienbrüche zu beenden. Ab 2028 soll der Austausch zwischen Notaren, Gerichten und Behörden nur noch elektronisch erfolgen.

Jährlich werden in Deutschland über eine Million Immobilienkaufverträge beurkundet – doch der anschließende Vollzug des Vertrages, etwa die Kommunikation mit Gerichten und Behörden, erfolgt bisher fast ausschließlich per Post und auf Papier. Das soll sich nun ändern: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den vollständig digitalen Austausch von Dokumenten und Daten vorschreibt. Ziel ist es, Verzögerungen zu vermeiden und den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten deutlich zu reduzieren.

Bisher wird die bereits bestehende Möglichkeit zur digitalen Übermittlung kaum genutzt. Künftig sollen Notare, Gerichte und Behörden verpflichtet werden, Informationen und Dokumente rein elektronisch auszutauschen – etwa über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach oder die ELSTER-Infrastruktur für die Kommunikation mit Finanzbehörden. Bis spätestens 1. Januar 2028 soll der Umstieg abgeschlossen sein. Die technischen Details und einheitlichen Datenstandards werden per Verordnung geregelt.

Die Digitalisierung soll den Kaufprozess beschleunigen und sicherer machen. Käufer und Verkäufer profitieren von weniger Wartezeiten und klaren, nachvollziehbaren Abläufen. Wer aktuell eine Immobilie kauft oder verkauft, sollte sich bei seinem Notar über den Stand der Digitalisierung informieren – und prüfen, ob bereits elektronische Verfahren genutzt werden können.