Ramsay aktuell

Bin ich ausreichend versichert?
Diese Frage sollte sich jeder einmal im Jahr stellen. Am Mittwoch war einer unserer Kollegen wieder einmal als ehrenamtlicher Feuerwehrmann die ganze Nacht beschäftigt. Aufgrund

Moin! Moin!
Gerade haben wir wieder zwei Fälle in unserem Kundenkreis gehabt, daher wollen wir das Thema nochmal ins Gedächtnis rufen. Mit dem BGH Urteil vom 20.10.2021

BGH-Urteil: Undichte Fuge im Bad
Wasserschäden, die durch eine undichte Fuge zwischen Duschwanne und Wand entstehen, sind nicht durch die Leitungswasser-Versicherung abgedeckt. Daher muss die Gebäudeversicherung nicht für den Schaden

Windschutzscheibe kaputt? WinTec hilfT!
Wer kennt es nicht? Steinschlag, Scheibe beschädigt, oder gar gerissen. Es muss nicht immer der große Autoglaser aus der Werbung sein, wir haben für Sie

Reifenwechsel = Versicherungswechsel !
Der Booster für Ihre KFZ Versicherung ! Bis zum 30.11. heißt es wieder Preise vergleichen und Beiträge sparen.Sprechen Sie uns gerne an, kostenlos und unverbindlich.Mit

angeheuert auf dem Ramsay Kutter 🙂
Moin zusammen! Ich bin der Neue! Die gute Ute hat Ihren wohlverdienten Ruhestand angetreten, dass bedeutet aber nicht, das Ihre Arbeit wegfällt. Getreu dem Motto:
Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt
Immobilienkauf wird digital
Die Bundesregierung plant, den Vollzug von Immobilienverträgen vollständig zu digitalisieren und so langwierige Postwege und Medienbrüche zu beenden. Ab 2028 soll der Austausch zwischen Notaren, Gerichten und Behörden nur noch elektronisch erfolgen.
Jährlich werden in Deutschland über eine Million Immobilienkaufverträge beurkundet – doch der anschließende Vollzug des Vertrages, etwa die Kommunikation mit Gerichten und Behörden, erfolgt bisher fast ausschließlich per Post und auf Papier. Das soll sich nun ändern: Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der den vollständig digitalen Austausch von Dokumenten und Daten vorschreibt. Ziel ist es, Verzögerungen zu vermeiden und den bürokratischen Aufwand für alle Beteiligten deutlich zu reduzieren.
Bisher wird die bereits bestehende Möglichkeit zur digitalen Übermittlung kaum genutzt. Künftig sollen Notare, Gerichte und Behörden verpflichtet werden, Informationen und Dokumente rein elektronisch auszutauschen – etwa über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach oder die ELSTER-Infrastruktur für die Kommunikation mit Finanzbehörden. Bis spätestens 1. Januar 2028 soll der Umstieg abgeschlossen sein. Die technischen Details und einheitlichen Datenstandards werden per Verordnung geregelt.
Die Digitalisierung soll den Kaufprozess beschleunigen und sicherer machen. Käufer und Verkäufer profitieren von weniger Wartezeiten und klaren, nachvollziehbaren Abläufen. Wer aktuell eine Immobilie kauft oder verkauft, sollte sich bei seinem Notar über den Stand der Digitalisierung informieren – und prüfen, ob bereits elektronische Verfahren genutzt werden können.