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19.09.2026

Arbeitsrechtsschutz wird angesichts schwacher Wirtschaftslage häufiger genutzt

Streitigkeiten rund um das Arbeitsverhältnis machen inzwischen einen wachsenden Anteil der Schäden in der Rechtsschutzversicherung aus. Hintergrund sind unter anderem mehr Unternehmensinsolvenzen, Stellenabbau und eine angespannte Lage am Arbeitsmarkt.

Im zweiten Quartal 2026 entfielen 15,3 Prozent aller Schäden in der Rechtsschutzversicherung auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Im Vorjahreszeitraum waren es 14,6 Prozent, 2024 lag der Anteil bei 14,2 Prozent. Das geht aus einer Statistik des Gesamtverbandes der Versicherungswirtschaft hervor.

Noch stärker ist der Arbeitsrechtsschutz bei den Schadenzahlungen vertreten. Von Januar bis Juni 2026 entfielen 38,6 Prozent der gesamten Leistungen der Rechtsschutzversicherer auf diesen Bereich. 2025 waren es nach dem zweiten Quartal 36,8 Prozent, 2024 lag der Anteil bei 33,9 Prozent.

Die Entwicklung fällt in eine Phase schwacher wirtschaftlicher Dynamik. Zwischen 2019 und 2025 wuchs die deutsche Wirtschaftsleistung insgesamt um weniger als ein Prozent. Gleichzeitig wurden von Januar bis Juni 2026 insgesamt 12.812 Unternehmensinsolvenzen registriert. Das waren 6,7 Prozent mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Im August waren zudem mehr als drei Millionen Menschen arbeitslos, 36.000 mehr als ein Jahr zuvor.

Wenn Unternehmen Stellen abbauen oder umstrukturieren, können Konflikte über Kündigungen, Abfindungen, Versetzungen oder Arbeitszeugnisse zunehmen. Für Beschäftigte kann eine Kündigung erhebliche finanzielle Folgen haben. Eine Rechtsschutzversicherung mit eingeschlossenem Arbeitsrechtsschutz übernimmt je nach Vertrag die Kosten einer anwaltlichen Beratung und eines Gerichtsverfahrens.

Bei einer Kündigungsschutzklage müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer grundsätzlich eine Frist von drei Wochen einhalten. Sie sollten deshalb nach Erhalt der Kündigung schnell handeln und zunächst den Versicherer kontaktieren, sofern ein entsprechender Vertrag besteht. Viele Versicherer vermitteln eine anwaltliche Erstberatung. Ob und in welchem Umfang weitere Kosten übernommen werden, hängt vom Vertrag und der Prüfung des konkreten Falls ab.

Vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei in der ersten Instanz die Kosten des eigenen Anwalts grundsätzlich selbst. Das gilt auch dann, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer den Prozess gewinnt. Eine Rechtsschutzversicherung kann dieses Kostenrisiko im vereinbarten Umfang reduzieren.
Wichtig ist, den Versicherungsschutz nicht erst nach einem absehbaren Konflikt abzuschließen. Viele Verträge sehen Wartezeiten vor oder schließen bereits eingetretene beziehungsweise absehbare Streitigkeiten aus. Entscheidend sind daher die konkreten Versicherungsbedingungen, insbesondere der Beginn des Versicherungsschutzes, die Wartezeit, mögliche Ausschlüsse und vereinbarte Selbstbeteiligungen.

Nach Angaben des GDV gab es 2025 in Deutschland rund 26,2 Millionen Rechtsschutzverträge und etwa 5,1 Millionen Schadenfälle. Rechnerisch nutzte damit ungefähr jeder fünfte Versicherte seine Versicherung. Der Schadenaufwand lag bei rund 4,1 Milliarden Euro. Für das Gesamtjahr 2026 erwartet der Verband ein Beitragswachstum von 4,5 Prozent bei der Rechtsschutzversicherung.

Haben Sie Fragen zur Rechtsschutzversicherungen? Wir beraten Sie dazu gerne.