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Skifahrer. Thema hier Unfallversicherung

Hast du ein riskantes Hobby?

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Team Ramsay im EM-Fieber

🔔 EM Eröffnungsspiel

Am kommenden Freitag startet die Fußball Europameisterschaft mit dem Eröffnungsspiel Deutschland 🇩🇪 gegen Schottland🏴󠁧󠁢󠁳󠁣󠁴󠁿 und allmählich steigt auch bei uns im Büro die Vorfreude auf

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Pokalfinale, Björn hält eine BVB Schale

Hoch die Hände …

Hoch die Hände, Wochenende!   Unser Björn sehnt den morgigen Tag herbei, denn sein Verein, die Borussia, steht gegen Real Madrid im Pokalfinale!   Für

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22.08.2025

Vorsicht bei Online-Bankgeschäften

Wer auf das sogenannte Phishing hereinfällt, bekommt den Schaden nicht unbedingt ersetzt. 

Eine Frau hatte eine E-Mail erhalten, die scheinbar von ihrem Bankinstitut stammte. Sie folgte einem Link und über eine gefälschte Website kam es dann später zu einer Abbuchung eines hohen Geldbetrages von ihrem Konto. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied nun, dass Sie keinen Anspruch auf Erstattung des Betrages habe. Sie habe grob fahrlässig gehandelt. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger sagte, es sei weder technisch möglich noch plausibel, dass die unbekannten Täter ohne entsprechende Angaben die Überweisungen hätten vornehmen können. Damit aber habe die Klägerin die Sorgfaltspflichten aus dem Vertrag mit der Bank grob verletzt, nach denen sie die zur Authentifizierung bereitgestellten personalisierten Merkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen hatte.

Aus mehreren Gründen hätten sich Zweifel an der Seriosität der E-Mail aufdrängen müssen. Wie schützen Sie sich vor Cyberkriminalität? Wir beraten Sie gerne zu entsprechenden Versicherungen.