Ramsay aktuell

Rückschlagklappen sind ein guter Schutz bei Hochwasser, Symbolbild: Hochwasser Rohr Keller

Regen kann das Jahr 2024 wirklich gut!

Und schon wieder regnet es …   Tipss zum Schutz des Zuhauses:  Extreme Wetterereignisse können verheerende Schäden an Wohngebäuden verursachen. Eine Elementarversicherung bietet hier entscheidenden

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Pyro smart zur Kontrolle großer Anlage zur Vermeidung von Brandbildung.

PYROsmart

Na, wer bist denn Du?  Nummer 5 lebt oder WALL-E?   Nein, ich heiße PYROsmart FS pro und bin ein innovatives Brandfrüherkennungssystem. Mit modernster Infrarottechnik

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Olaf Marx, Mitarbeiter bei Ramsay Assekuranzmakler mit Regenschirm

Alltagstipps für Regentage

 Alltagstipps für Regentage  Für euch getestet von unserem Olaf: Der Schirm funktioniert tatsächlich auch bei Regen!  Alltagstipps für Regentage Regen kann uns manchmal vor Herausforderungen

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Sonnenbrand, Sonnenstich, Krankenversicherung

Sonnenschutz

🌞 Unsere Regenschirme bieten auch einen hervorragenden Sonnenschutz! Getestet an unserem Björn! DENN: Vorsicht vor einem Sonnenstich ☀️ Hier sind 5 Tipps, um sicherzustellen, dass

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Grillen, Versicherungsschutz bei grober Fahrlässigkeit

Hoch die Hände, Wochenende!

🔥 Grill-Tipps und Versicherungsschutz! 🔥 Das Wetter bleibt am Wochenende stabil! Wollt ihr auch grillen? Das kann auch mal heiß hergehen, besonders wenn der Grill

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Immer up to date auf dem Versicherungsmarkt

22.08.2025

Vorsicht bei Online-Bankgeschäften

Wer auf das sogenannte Phishing hereinfällt, bekommt den Schaden nicht unbedingt ersetzt. 

Eine Frau hatte eine E-Mail erhalten, die scheinbar von ihrem Bankinstitut stammte. Sie folgte einem Link und über eine gefälschte Website kam es dann später zu einer Abbuchung eines hohen Geldbetrages von ihrem Konto. Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied nun, dass Sie keinen Anspruch auf Erstattung des Betrages habe. Sie habe grob fahrlässig gehandelt. Ein gerichtlich bestellter Sachverständiger sagte, es sei weder technisch möglich noch plausibel, dass die unbekannten Täter ohne entsprechende Angaben die Überweisungen hätten vornehmen können. Damit aber habe die Klägerin die Sorgfaltspflichten aus dem Vertrag mit der Bank grob verletzt, nach denen sie die zur Authentifizierung bereitgestellten personalisierten Merkmale vor unbefugtem Zugriff zu schützen hatte.

Aus mehreren Gründen hätten sich Zweifel an der Seriosität der E-Mail aufdrängen müssen. Wie schützen Sie sich vor Cyberkriminalität? Wir beraten Sie gerne zu entsprechenden Versicherungen.